Hinweis und Mietvereinbarungen:

Die Rückgabe der vollen Equipments ist an dem auf den letzten Miettag folgenden Tag genau um 10:00Uhr (bis 10:30Uhr) möglich. Abhol- und Abgabestation ist Stuntszene, Hölderlinstraße 32, 70174 Stuttgart. Der volle Mietpreis ist bei der Abholung in der Abholstation sofort zu bezahlen.

Unangekündigte Verlängerungen sind nicht selbstverständlich und müssen vorher rechtzeitig mit Stuntszene vereinbart werden, da die weitere Verfügbarkeit vom Reservierungsplan abhängig ist.

Die Akkus werden unserseits aufgeladen und einsatzbereit ausgeliefert, somit muss der Mieter auch alle Akkus bei der Abgabe wieder aufgeladen an Stuntszene abgeben.

Dies ist eine feste/bindende Reservierung und wird von Stuntszene bis zum Einsatztermin für den Mieter aufrecht gehalten. Der Mieter muss beachten, dass im Falle einer Stornierung oder Veränderung des Zeitraums, der Vermieter 50% der Miete für den ausgefallenen Zeitraum in Rechnung stellen wird, da für diese Zeit das Equipment nicht mehr weiter vermietet werden kann. Diese Rechnung muss der Mieter innerhalb von 14 Tage bezahlen.

Stuntszene verpflichtet sich, die vom Mieter bestellte Ausrüstung bereitzustellen. Ist die Bereitstellung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen, jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat, nicht möglich, sind jegliche Ansprüche des Mieters ausgenommen.

Im Falle des Ausfalls von Mietausrüstung werden die ausgefallenen Miettage nicht berechnet. Dazu muss das ausgefallene Equipments ab dem Tag des Ausfalls wieder zurück gebracht werden. Weitergehende Ansprüche vom Mieter sind ausgeschlossen. Der Mieter haftet für Schäden, die in seinen Einflussbereich fallen. Auch für elektronische Schäden, sobald diese unsachmäßig behandelt worden sind. Stuntszene behält sich vor, die Miete im Schadenfall bis zur Ersatzschaffung geltend zu machen. Bei den Lichtsets muss der Mieter den Brenner bzw. Leuchtstoffe ersetzten, sofern diese bei der Rückgabe defekt sind. Der Betrag dafür ist bei der Abgabe des Equipments sofort fällig. Die Filmlampen dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen und in die Nähe brennbaren Materialien gestellt werden, da sie sehr hohe Hitze erzeugen. Stuntszene übernimmt in keine Fall Haftung für Schäden und Ausfall. Bei der Verwendung von Shoulder Support, Autostativ und Steadycam Ausrüstungen in Kombination mit einer von uns geliehenen oder auch nicht geliehenen Kamera, übernehmen wir keine Haftung für die Beschädigung der Kamera durch Bruch oder anderes technisches Versagen der Ausrüstung. Dies gilt auch, wenn das technische Versagen nicht aus einer fehlerhaften Bedienung der Ausrüstung resultiert. In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die Kamera mit einem Halterband am Kameramann zu sichern. Der Mieter ist verpflichtet, bei Einsatz von Funkmikroset den von ihm benutzen Frequenz bei seiner regionalen RegPT anzumelden. Bitte lesen Sie unsere AGB durch. Bei der Abholung sind die volle Rechnungssumme und die Kaution von 500 € sofort zu bezahlen. Desweiteren muss der Antragsteller bei Erstmietung seinen  gültigen deutschen Ausweis vorzeigen und eine Kopie davon bei Stuntszene hinterlegen.